Roman Zh. wurde am 5. September 2026 in Polen im Zusammenhang mit dem Fall der Kryptowährungsbörse Zondacrypto festgenommen und wegen zweier Straftaten angeklagt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen Nutzern der Börse Verluste von mindestens 7,8 Millionen Zloty beziehungsweise rund 2,1 Millionen US-Dollar entstanden sein.
Roman Zh. bekannte sich nicht schuldig, während die Staatsanwaltschaft wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr Untersuchungshaft beantragte.
Polnische Behörden haben Roman Zh. am 5. September 2026 wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung am Fall der Kryptowährungsbörse Zondacrypto festgenommen. Die Staatsanwaltschaft erhob zwei Anklagepunkte und beantragte bei einem Gericht, ihn in Untersuchungshaft zu nehmen.
Staatsanwaltschaft wirft Betrug und Veruntreuung vor
Der erste Anklagepunkt betrifft die mutmaßliche Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe, die zum Zweck des Computerbetrugs mit finanzieller Bereicherungsabsicht und zum Schaden der Nutzer der Börse gebildet worden sein soll. Die Ermittler beziffern die daraus entstandenen Verluste auf mindestens 7,8 Millionen Zloty, was etwa 2,1 Millionen US-Dollar entspricht.
Der zweite Anklagepunkt betrifft die mutmaßliche Veruntreuung von der Börse anvertrautem Vermögen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um von Nutzern investierte Gelder in Höhe von 7,8 Millionen Zloty.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte Roman Zh. gemeinsam und nach vorheriger Absprache mit anderen identifizierten Personen als Teil der mutmaßlichen organisierten kriminellen Gruppe. Zu den mutmaßlichen Handlungen gehörten die unbefugte Veränderung und Löschung von Computerdaten, das Einfügen neuer Datensätze sowie Eingriffe in die automatisierte Verarbeitung, Erfassung und Übermittlung von Daten der Börse.
Verdächtiger bestreitet Fehlverhalten
Roman Zh. bekannte sich nicht schuldig, sagte jedoch gegenüber den Ermittlern aus. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie betrachte seine Beteiligung als vollständig erwiesen. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Die Staatsanwaltschaft beantragte Untersuchungshaft und argumentierte, die Aussicht auf eine schwere Strafe begründe eine konkrete Fluchtgefahr. Zudem verwies sie auf Bedenken, dass er die Ermittlungen behindern könnte, und erklärte, die Ermittlungsergebnisse stützten die Wahrscheinlichkeit sowohl einer Flucht als auch einer Verdunkelung deutlich.
Ermittlungen begannen im April
Der Fall Zondacrypto wurde im April 2026 öffentlich, als polnische Staatsanwälte Ermittlungen gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf Betrug und Geldwäsche einleiteten. Polen verabschiedete zudem vor dem Hintergrund des Falls Rechtsvorschriften zur Regulierung des Kryptowährungsmarkts.
Quelle: HODL Press
