Deutschland wird 2027 Steuervorschriften für Kryptowerte ändern, berichten Medien

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Die deutsche Regierung hat Steuerreformen für Kryptowährungen ausgearbeitet, die ab dem 1. Januar 2027 gelten würden.

Gewinne aus erfassten Krypto-Assets, die nach dem 31. Dezember 2026 erworben werden, wären unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig; frühere Erwerbe blieben unter den geltenden Regeln, einschließlich der grundsätzlich nach einer Haltedauer von zwölf Monaten verfügbaren Steuerbefreiung.

Die deutsche Regierung hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, der die Besteuerung von Bitcoin, Ethereum und anderen Krypto-Assets ab dem 1. Januar 2027 grundlegend ändern würde. Der Vorschlag ist für Anleger relevant, weil Gewinne aus erfassten Assets, die nach dem 31. Dezember 2026 erworben werden, unabhängig von der Haltedauer besteuert würden.

Das deutsche Medium WELT berichtete über Einzelheiten des Vorschlags, nachdem es ein Dokument des Bundesfinanzministeriums erhalten hatte.

Vorgesehene steuerliche Behandlung

Nach dem Entwurf wären Gewinne aus dem Verkauf sogenannter Exchange-Krypto-Assets unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Einkünfte aus Veräußerungen, Lending und passivem Staking würden als Kapitaleinkünfte eingestuft und nach den Regeln der deutschen Abgeltungsteuer besteuert.

Deutschland befreit Gewinne aus dem Verkauf von Krypto-Assets, die länger als zwölf Monate gehalten wurden, derzeit grundsätzlich von der Steuer. Gewinne aus innerhalb des ersten Jahres verkauften Assets werden mit dem individuellen Einkommensteuersatz des Anlegers besteuert.

Die Regierung begründete die vorgeschlagene Änderung mit der wachsenden Bedeutung des Kryptomarkts. Die Verfasser des Entwurfs argumentierten, dass Krypto-Assets wegen ihrer hohen Liquidität, spekulativen Nutzung und fehlenden Abnutzung traditionellen Finanzanlagen ähnlicher seien als gewöhnlichen Wirtschaftsgütern.

Die vorgeschlagenen Regeln würden vor allem Bitcoin, Ethereum und andere Krypto-Assets erfassen, die als Tauschmittel genutzt werden. NFTs, Security-Token und einige andere Krypto-Assets, die einen realen Wert bieten oder bieten sollen, blieben unter den geltenden Regeln. Der Entwurf sieht zudem eine Ausnahme für bestimmte Arten von Stablecoins vor.

Frühere Bestände würden weiterhin nach geltenden Regeln behandelt

Eine Übergangsregelung würde für Assets gelten, die bis Ende 2026 gekauft wurden. Die neuen Regeln würden nur Krypto-Assets erfassen, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft oder erhalten werden, während zuvor erworbene Assets weiterhin dem geltenden Steuerregime unterlägen.

Anleger, die bis zu diesem Stichtag erworbene Bitcoin oder andere Krypto-Assets halten, blieben daher nach einer Haltedauer von einem Jahr für die Steuerbefreiung berechtigt. Die Bestandsschutzregelung würde auch für Einkünfte aus traditionellem Lending und passivem Staking gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 erzielt werden.

Plattformen würden ab 2028 Steuern einbehalten

Obwohl die vorgeschlagenen Steuerregeln am 1. Januar 2027 in Kraft treten würden, erhielten Handelsplattformen eine zusätzliche Übergangsfrist. Der erste Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Verkäufe von Krypto-Assets ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Krypto-Anbieter wären verpflichtet, Steuern auf Einkünfte ihrer Kunden einzubehalten. Die Berechnung von Gewinnen kann kompliziert sein, wenn Anleger Assets über mehrere Plattformen hinweg kaufen und verkaufen.

In diesen Fällen könnten Plattformen Informationen nutzen, die Steuerpflichtige zum Kaufpreis und Erwerbsdatum bereitstellen. Lassen sich diese Angaben nicht feststellen, sieht der Entwurf einen alternativen Mechanismus vor, nach dem ein Betrag in Höhe von 50 % der Erlöse aus dem Verkauf von Exchange-Krypto-Assets einbehalten würde.

Finanzministerium erwartet zusätzliche Einnahmen

Das Bundesfinanzministerium erwartet, dass die Regeln zusätzliche Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich generieren werden. Es rechnet 2028 mit Mehreinnahmen von rund 160 Millionen Euro, die bis 2031 auf etwa 350 Millionen Euro jährlich steigen sollen.

Der Entwurf befindet sich weiterhin in einem frühen Stadium der Ressortabstimmung, und seine Bestimmungen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Ende Juni 2026 hatten Länder der Europäischen Union 244 Lizenzen im Rahmen des Markets-in-Crypto-Assets-Regelwerks erteilt, wobei auf Deutschland ein Viertel der Genehmigungen entfiel.

Quelle: HODL Press

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